Nongovernmental organisations (NGO) sind juristische Personen des Privatrechts, gemeinnütziger Natur, die an Entwicklungshilfe-projekten, Notfallprogrammen oder Rehabilitationen beteiligt sind. Dies können Vereinigungen, Stiftungen oder andere juristische Personen sein, die Kooperationszwecke für die sozioökonomische Entwicklung der Ziel-Länder verfolgen, in denen sie sich niederlassen möchten.
Um eine erfolgreiche Autorisierung zu erreichen, unterstützen wir Sie bei der Registrierung, der Ausarbeitung Ihrer Statuten, und dem Entwurf eines allgemeinen Aktivitäten-programms, das im Zielland durchgeführt werden soll. Wir beraten Sie ebenfalls zu den notwendigen Voraussetzungen, wie etwa dem Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit, Personalstärke, Anzahl der Mitarbeiter, etc.